125 € pro Monat für Pflegebedürftige, auch für Menschen mit geistiger Behinderung

Vielseitig einsetzbarer Entlastungsbetrag wird kaum genutzt.

Die große Mehrzahl von Pflegebedürftigen in Deutschland wir zu Hause versorgt. Dazu zählen auch eine Vielzahl von Menschen mit geistiger Behinderung. Leistungen der Pflegeversicherung, gibt es meist erst ab Pflegestufe 2. Dann sind die Hilfen jedoch strikt reguliert, wie z.B. Gelder für Hilfsmittel oder Umbauten.

Eine Ausnahme bildet der sogenannte Entlastungsbeitrag. Dieser steht jeder Person zu, die einen Pflegegrad hat und er kann sehr flexibel eingesetzt werden. Damit kann z.B. auch Unterstützung im Alltag wie eine Haushalts- oder Einkaufshilfe finanziert werden, aber auch für Kurzzeitpflege oder Tagespflege.

Trotz der Vielseitgen Möglichkeiten wird der Entlastungsbetrag Studien zufolge von etwa 80% aller Pflegebedürftigen nicht genutzt.

„Diese Entlastungspflege kann auch von Menschen mit geistiger Behinderung genutzt werden, sobald diese Pflegegrad 1 haben und zu Hause wohnen. Die Lebenshilfe Kusel bietet hier verschiedenen Angebot im Rahmen des Entlastungsbetrags an, wie z.B. die Unterstützung bei Freizeitaktivitäten oder den Bereich der Tagesstruktur bzw. Tagespflege.“ berichtet Timo Schneider, Hauptamtlicher Vorstand der Lebenshilfe Kusel.

Wichtig ist, dass man sich hier beraten lässt, ob den Pflegestützpunkten im Landkreis Kusel und ankerkannten Anbietern von Pflege- und Betreuungsdiensten. Diese findet man im Internet unter www.pflegeberatung.de.