125 € pro Monat für Pflegebedürftige, auch für Menschen mit geistiger Behinderung

Vielseitig einsetzbarer Entlastungsbetrag wird kaum genutzt. Die große Mehrzahl von Pflegebedürftigen in Deutschland wir zu Hause versorgt. Dazu zählen auch eine Vielzahl von Menschen mit geistiger Behinderung. Leistungen der Pflegeversicherung, gibt es meist erst ab Pflegestufe 2. Dann sind die Hilfen jedoch strikt reguliert, wie z.B. Gelder für Hilfsmittel oder Umbauten. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Entlastungsbeitrag. Dieser steht jeder Person zu, die einen Pflegegrad hat und er kann...
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